Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: Juli 2026

Zwischen dem Kunden (Bestattungsunternehmen) – nachfolgend „Verantwortlicher" –
und AmanaFlow, Inhaber Ahmad El-Ali, Pankower Allee 86, 13409 Berlin – nachfolgend „Auftragsverarbeiter".

Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten der Parteien, die sich aus der Nutzung von AmanaFlow gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Er wird mit Abschluss des Hauptvertrages wirksam.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs von AmanaFlow.

(2) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Eine Kündigung dieses Vertrages allein ist ausgeschlossen.

§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

(1) Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln (Versand erzeugter Dokumente an vom Verantwortlichen bestimmte Empfänger), Löschen.

(2) Zweck: Verwaltung von Sterbefällen, Erstellung amtlicher und geschäftlicher Dokumente, Rechnungsstellung sowie Entgegennahme digital ausgefüllter Bestattervollmachten – jeweils zur Erfüllung der Aufgaben des Verantwortlichen als Bestattungsunternehmen.

Kategorien betroffener Personen

Arten personenbezogener Daten

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Je nach Eingaben des Verantwortlichen können Daten über die Religionszugehörigkeit sowie Gesundheitsdaten (z. B. Angaben aus der Todesbescheinigung) verarbeitet werden. Der Auftragsverarbeiter trifft hierfür die in Anlage 1 beschriebenen erhöhten Schutzmaßnahmen. Der Verantwortliche stellt sicher, dass für die Verarbeitung solcher Daten eine Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO besteht.

§ 3 Weisungsrecht

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen die rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Die Einstellungen und Eingaben des Verantwortlichen in AmanaFlow gelten als Weisung. Darüber hinausgehende Weisungen erfolgen in Textform an info@amanaflow.de.

(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung auszusetzen.

§ 4 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit fort.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Der Auftragsverarbeiter darf sie anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.

(2) Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, weitere Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder bestehende zu ersetzen, informiert er den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vorher in Textform. Der Verantwortliche kann hiergegen innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben. Im Fall eines berechtigten Einspruchs, der eine Leistungserbringung unmöglich macht, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

(3) Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

(2) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus den Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies erforderlich und dem Auftragsverarbeiter möglich ist.

§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform.

(2) Die Meldung enthält, soweit verfügbar, eine Beschreibung der Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Gegenmaßnahmen.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Beendigung des Hauptvertrages stellt der Auftragsverarbeiter die Daten für 30 Kalendertage zum Export bereit.

(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten einschließlich vorhandener Kopien, es sei denn, das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten verpflichtet zur Speicherung. Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen überschrieben.

(3) Die Löschung wird auf Verlangen in Textform bestätigt.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage in geeigneter Weise nach, insbesondere durch Auskunft und Vorlage der Dokumentation der Maßnahmen nach Anlage 1.

(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, sich nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter kann hierfür einen angemessenen Aufwandsersatz verlangen, sofern die Kontrolle über eine Auskunft hinausgeht.

§ 11 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrages, soweit dies nach Art. 82 DSGVO zulässig ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrages vor, soweit sie die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Anlage 2 — Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt der Verarbeitung
Vercel Inc., 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA Betrieb der Anwendung (Hosting) Rechenzentrumsregion Frankfurt am Main, Deutschland. Für etwaige Zugriffe aus den USA bestehen Standardvertragsklauseln bzw. ein Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework).
Neon Inc., 209 Orange St, Wilmington, DE 19801, USA Datenbank Rechenzentrumsregion Frankfurt am Main, Deutschland. Für etwaige Zugriffe aus den USA bestehen Standardvertragsklauseln bzw. ein Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework).
Alfahosting GmbH, Ankerstraße 3b, 06108 Halle (Saale), Deutschland E-Mail-Versand (System- und Benachrichtigungs-E-Mails) Deutschland

Änderungen dieser Liste werden dem Verantwortlichen nach § 6 Abs. 2 mitgeteilt.

AmanaFlow · Inhaber: Ahmad El-Ali · Pankower Allee 86 · 13409 Berlin · info@amanaflow.de